William Wilberforce der Sklavenfreund 1
William Wilberforce der Sklavenfreund
Ein Lebensbild, für die deutsche Jugend und das deutsche Volk gezeichnet
Author: Hugo Oertel
I.Wir haben für den Mann, dessen Lebensbild wir auf den nachfolgenden
Blättern zeichnen wollen, da vorne auf dem Titelblatte die nähere
Bezeichnung »Der Sklavenfreund« gewählt, und gewiß mit gutem Grunde,
wie jeder, der den Mann erst aus diesem Büchlein kennen lernt, nach
Durchlesung desselben wird zugestehen müssen.
Aber ob auch jeder unserer lieben Leser weiß, was es mit dieser
Bezeichnung auf sich hat, und wie sehr dieselbe berechtigt, denjenigen,
welchem sie mit voller Wahrheit zukommt, unter die bedeutenden Menschen
zu zählen, denen in diesem Büchlein ein ehrendes Gedächtnis gestiftet
werden soll?
Was man unter +Sklaven+ versteht, brauchen wir ja wohl niemandem
erst weitläufig zu erklären. Jedermann hat ohne Zweifel von jenen
unglückseligen Menschen gehört, die von anderen Menschen, ihren
Brüdern, in der entsetzlichsten Knechtschaft gehalten werden; über die
von diesen, ihren sogenannten Herren, das vollste unbeschränkteste
Eigentumsrecht in Anspruch genommen wird; die wie das Vieh oder eine
tote Ware gekauft oder verkauft werden und meistenteils auch kaum eine
bessere Behandlung wie das Vieh erfahren.
Und wer etwa schon solch ein Buch gelesen hat, wie das wohlbekannte
auch ins Deutsche übersetzte der Amerikanerin H. Beecher-Stowe, welches
den Titel führt: »Onkel Toms Hütte«, der hat auch schon einen Einblick
bekommen in das herzzerreißende Elend, welches die Sklaverei im
Gefolge hat. Und wenn er nur ein menschlich fühlendes Herz in der Brust
trägt, das sich von Jammer und Elend, wo und wie sie ihm begegnen,
rühren läßt, geschweige denn, wenn sein Herz ein christliches ist, in
welchem das Gebot lebt: Liebe Deinen Nächsten wie Dich selbst! so kann
er nicht anders, als seine höchste Achtung Solchen zollen, die ihre
ganze Kraft einsetzen, um das Elend der Sklaverei lindern zu helfen, ja
die auf die gänzliche Abschaffung der Sklaverei hinwirken, welche ohne
Zweifel der größte Schandfleck für die Menschheit ist, der nur gedacht
werden kann.
Aber, so fragt man unwillkürlich, wie war es überhaupt möglich, daß
etwas so Entsetzliches und Schändliches wie die Sklaverei in der
Welt aufkam? Wie war es möglich, daß sich Menschen dazu herbeilassen
konnten, andere Menschen in eine Lage zu setzen, in welcher die
Menschenwürde geradezu mit Füßen getreten ist?
Auf diese Frage kann man denn aber nur die rechte Antwort finden,
wenn man erwägt, daß von Uranfang her das Psalmwort (Psalm 10,
10) seine Wahrheit hatte: »Der Gottlose zerschlägt und drückt
nieder und stößt zu Boden den Armen mit Gewalt«; daß von jeher der
Stärkere, weil er dazu befähigt war, sich auch berechtigt hielt, den
Schwächeren zu unterdrücken und sich dienstbar zu machen. So war es
ja, wie gesagt, von Uranfang her, seitdem durch das Eindringen der
Sünde in die Welt und durch den dadurch hervorgerufenen Abfall der
Menschenherzen von Gott, in diesen an die Stelle der Liebe, dieses
Abglanzes des göttlichen Wesens, die Selbstsucht getreten ist; so
ist es noch heute, wo das Recht des Stärkeren ohne Scheu als ein
natürliches, unangreifbares Menschenrecht hingestellt, und auch in den
Schranken, die das Gesetz nur irgendwie zuläßt, mit der furchtbarsten
Rücksichtslosigkeit geübt wird; so wird es auch bleiben, solange nicht
das Grundgesetz des Christentums, das Gesetz der selbstverleugnenden
Liebe allenthalben zur vollen Geltung gekommen ist, wonach der Starke
seine Stärke nicht zur Unterdrückung, sondern zum Schutze des Schwachen
verwenden soll.
Die Sklaverei an und für sich ist deshalb auch fast so alt wie das
Menschengeschlecht, und jedenfalls so alt als die Kriege in der Welt
sind. Denn die ersten Sklaven waren ohne Zweifel Kriegsgefangene, die
man zum Knechtsdienste zwang und gegen die man, weil sie Volks- oder
Stammesfeinde waren, an deren Hände das Blut der eigenen Landsleute
und Stammesgenossen klebte, ungescheut jede Grausamkeit und Gewaltthat
glaubte üben zu dürfen. Erst allmählig mag sich dann die Sklaverei
als ein dauernder, sogar gesetzlicher Zustand herausgebildet haben,
bei welchem die Sklaven als lebende Ware betrachtet und mit voller
Rechtsgiltigkeit gekauft und verkauft wurden.
Die alten Denkmäler Ägyptens mit ihren Inschriften und Bildwerken
erheben es zur unbestreitbaren Gewißheit, daß dort im Nillande schon
etwa 1600 Jahre vor Christo die Sklaverei bestand, daß vollständige
Sklavenmärkte abgehalten wurden, ja daß schon damals Negersklaven
vorkamen, jedoch wohl nur als Kriegsgefangene, nicht aber als Glieder
der Menschenrasse, die vorzugsweise zur Sklaverei bestimmt sei und bei
der schon ihre Hautfarbe den Bann und den Fluch der Sklaverei bedingte.
Der traurige Ruhm, diese letztere Anschauung von der Bestimmung der
schwarzen Menschenrasse zur Sklaverei aufgebracht und diese Rasse als
eine niedrige Menschenart hingestellt zu haben, die sich vom Tiere kaum
anders als durch die äußere Gestalt unterscheide, fällt leider auf die
christlichen Nationen der Neuzeit. Und, um dies hier schon einzufügen,
leider wurde sogar aus dem Worte Gottes zu beweisen gesucht, daß die
Sklaverei der Schwarzen ein gottgewollter Zustand sei. Man mißbrauchte
nämlich jenen schweren Fluch, den Noah über die Nachkommen seines
Sohnes Ham, den man als den Stammvater der schwarzen Rasse ansieht,
aussprach, wie 1 Mos. 9, 25. 27 zu lesen steht, als Beweisstelle dafür;
man nahm also einen menschlichen Vaterfluch, der durch eine schwere
Sünde des Sohnes hervorgerufen war, als Ausdruck eines göttlichen
Willens und begründete dadurch jene heillose Verwirrung der Gewissen,
aus der, als aus einer trüben Quelle, all das entsetzliche Elend der
Negersklaverei, all die grauenhaften Grausamkeiten des Handels mit
Schwarzen hervorfloß.
Auch unter den +Juden+ findet sich schon in frühester Zeit Sklaverei
und Sklavenhandel. Abraham besaß eine Menge von »Knechten«, die wohl
nichts anderes, als leibeigene Sklaven gewesen sind. Denn 1 Mos. 17,
23 werden ausdrücklich unter diesen Knechten solche unterschieden, die
daheim im Hause geboren, und solche, die erkauft waren. Wir haben also
da schon eine durch Geburt vererbte und ebensowohl eine durch Kauf zu
stande gekommenene Knechtschaft, und zwar in sehr ausgedehntem Maße.
Denn 1 Mos. 14, 9 werden allein 318 waffenfähige Knechte erwähnt, die
im Besitze des Erzvaters waren.
Und weist nicht der Umstand, daß Jakobs Söhne ihren Bruder Joseph
an israelitische Händler verkauften, ebenfalls darauf hin, daß der
Sklavenhandel damals schon etwas ganz Gewöhnliches und Herkömmliches
war?
Allerdings scheinen die Knechte oder Sklaven damals völlig zur
Familie gehört zu haben und keineswegs als völlig rechtlos geachtet
worden zu sein. Denn sie wurden ebenso wie die eignen Kinder und
Hausgenossen durch die Beschneidung in den Bund aufgenommen, den Gott
der Herr mit Abraham gemacht hatte (1 Mos. 14, 9) und bei Elieser,
dem treuen Knechte Abrahams, wurde sogar das Knechtsverhältnis ein so
verschwindendes, daß Abraham, als ihm noch der eigene Sohn mangelte,
Eliesers Sohn zu seinem Erben zu machen gedachte. (1 Mos. 15, 4.)
Als Israel Gottes Volk geworden war und jedes Glied ein Knecht Gottes,
durfte kein Israelit »auf leibeigene Weise« (3 Mos. 25, 42) verkauft
werden, während die Leibeigenschaft von Nichtjuden nach wie vor
bestehen blieb.
Allerdings konnte ein Israelit nach dem Gesetze in die Dienste
eines anderen kommen, entweder wenn er selbst sich und die Seinigen
freiwillig demselben in die Dienstbarkeit verkaufte, weil er wegen
Armut seine Familie nicht mehr durchbringen konnte, oder wenn er
durch gerichtlichen Zwangsverkauf ihm zufiel, weil er z. B. für einen
begangenen Diebstahl nicht den genügenden Ersatz leisten konnte. Aber
es waren im Gesetze Anordnungen getroffen, welche dem in solcher Weise
unfrei gewordenen die Rückkehr in die Freiheit und Selbstständigkeit
ermöglichten; und vor allem durfte ein solcher Unfreier an Auswärtige
nicht wieder verkauft werden.
Jedoch auch die heidnischen Sklaven hatten sich nach dem mosaischen
Gesetze einer im Ganzen menschlichen Behandlung zu erfreuen. Wer einen
seiner heidnischen Sklaven bei etwaiger Züchtigung oder im Zorne
tötete, wurde bestraft, wenn der Tod unmittelbar erfolgte; überlebte
dagegen der Sklave die Mißhandlung um einige Tage, sodaß sein Tod nicht
als unmittelbare Folge derselben angesehen werden konnte, so wurde
angenommen, daß der Tod nicht absichtlich herbeigeführt worden sei,
und der Herr wurde als durch den Verlust des Sklaven genug bestraft
angesehen.
Auch bei den alten +Griechen+ stand die Sklaverei in voller Blüte
trotz des starken Freiheitssinnes, der in diesem Volke lebte; ja die
ganze gesellschaftliche Ordnung der Griechen forderte gewissermaßen
die Unfreiheit anderer, die Sklaverei, als notwendige Unterlage. Damit
sich die freien Staatsbürger ganz und ausschließlich dem öffentlichen
Leben und den Staatsgeschäften widmen könnten, wie es in einer Republik
nötig erschien, durfte es nicht an Solchen fehlen, die sich lediglich
den kleinlichen Geschäften des täglichen Lebens und der Besorgung des
Hauswesens widmeten. Zu den schwereren und gröberen Arbeiten verwendete
man die Kriegsgefangenen, während die auf den Märkten gekauften Sklaven
vorzugsweise zu Hausdienern genommen wurden. Berühmte Sklavenmärkte
wurden auf den Inseln Delos und Chios abgehalten, wohin aus Ägypten
auch Negersklaven geschickt wurden, die als Luxus-Sklaven sehr beliebt
waren und von besonderem Reichtum des Besitzers Zeugnis gaben.
Ehe der berühmte Solon seine Gesetze gab, durfte der Gläubiger auch
zahlungsunfähige Schuldner in die Sklaverei verkaufen, und selbst
Eltern war dies mit ihren Kindern gestattet.
Jedoch war bei den Griechen die Behandlung der Sklaven im Großen und
Ganzen nichts weniger als unmenschlich. Der Herr konnte genötigt
werden, einen Sklaven, den er aus Bosheit grausam behandelte, zu
verkaufen, ja er konnte selbst alle seine Rechte auf ihn verlieren. In
Athen wurde der Herr, welcher einen seiner Sklaven getötet hatte, in
die Verbannung geschickt, und die Tötung eines fremden Sklaven wurde
ebenso bestraft wie die eines freien Mannes. Überhaupt war der Sklave
bei den Griechen nicht völlig rechtlos, konnte sogar bis zu einem
gewissen Grade eigenes Vermögen erwerben.
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